Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lagree Certification · CÉCILE Studios – Teacher Training
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an der Lagree Certification (nachfolgend „Training“) zwischen
CÉCILE GmbH
Geschäftsführer:in: Caroline Jander; Caroline Schweitzer
c/o ALBA CAPA GmbH, Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
hello@cecilestudios.com
Umsatzsteuernummer: DE460176222
Amtsgericht Charlottenburg: HRB 278203
– nachfolgend „Anbieter“ – und der jeweiligen teilnehmenden Person – nachfolgend „Teilnehmer:in“.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Teilnehmer:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die das Training zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung des Trainings auf der Website oder in sonstigen Unterlagen stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Mit Absenden des vollständig ausgefüllten Bewerbungs- und Buchungsformulars gibt die Teilnehmer:in ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Trainingsvertrags ab. Vor Absenden ist eine ausdrückliche Bestätigung der vorliegenden AGB sowie der Datenschutzerklärung erforderlich.
(3) Der Vertrag kommt durch Annahme des Anbieters zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Buchungsbestätigung (Textform, z. B. per E-Mail) oder durch Zusendung der Rechnung für die Trainingsgebühr.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder das Training bereits ausgebucht ist.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt das Training entsprechend der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Leistungsbeschreibung (Curriculum, Stundenumfang, Trainingsorte, Materialien). Die Leistungsbeschreibung wird der Teilnehmer:in vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(2) Eine erfolgreiche Teilnahme am Training berechtigt zur Ausstellung des entsprechenden Zertifikats nach Maßgabe von § 8, sofern die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu können insbesondere eine Mindestanwesenheit, der Nachweis von Trainerstunden, die ordnungsgemäße Durchführung und Abnahme von Übungen sowie die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung gehören.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Termine, Trainer:innen oder Trainingsorte aus organisatorischen oder fachlichen Gründen (insbesondere bei Krankheit oder sonstigem Ausfall von Lehrpersonal, Nichtverfügbarkeit des vorgesehenen Trainingsortes, behördlicher Vorgaben sowie Sicherheitsbedenken) zu ändern, sofern dies für die Teilnehmer:in zumutbar ist und der Charakter sowie das Niveau des Trainings unverändert bleiben.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Buchungsformular bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis inkl. anfallender Umsatzsteuer.
(2) Die Trainingsgebühr beläuft sich auf 2.500 EUR (inkl. gesetzl. USt.).
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Zahlungsdienstleister. Die Verpflichtung zur Zahlung besteht unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, vorbehaltlich der Regelungen zu Widerruf (§ 5) und Stornierung (§ 6). Die Trainingsgebühr ist mit Zugang der Buchungsbestätigung und Rechnungsstellung sofort, spätestens jedoch 10 Tage vor Trainingsbeginn zur Zahlung fällig.
(4) Gerät die Teilnehmer:in mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und nach erfolgsloser Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch auf Schadensersatz vorbehalten.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (an CÉCILE GmbH, c/o ALBA CAPA GmbH, Knesebeckstraße 56–58, 10719 Berlin) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(2) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(3) Muster-Widerrufsformular wird der Teilnehmer:in als Anlage zur Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt.
§ 6 Stornierung durch die Teilnehmer:in (außerhalb des Widerrufs)
(1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht (§ 5) kann die Teilnehmer:in die Buchung vor Trainingsbeginn jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung kann der Anbieter anstelle eines konkret berechneten Schadensersatzes folgende pauschalisierte Stornogebühren verlangen:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis 60 Tage vor Trainingsbeginn | 10 % Trainingsgebühr (250 EUR) |
| Weniger als 60 Tage bis 30 Tage vor Trainingsbeginn | 35 % der Trainingsgebühr (875 EUR) |
| Weniger als 30 Tage bis 7 Tage vor Trainingsbeginn | 60 % der Trainingsgebühr (1.500 EUR) |
| Weniger als 7 Tage vor Trainingsbeginn oder bei Nichterscheinen | 80 % der Trainingsgebühr (2.125 EUR) |
(2) Der Teilnehmer:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geltend gemachte Stornogebühr. In diesem Fall schuldet die Teilnehmer:in lediglich den geringeren Betrag.
(3) Die Stornierung bedarf der Textform, z. B. E-Mail an hello@cecilestudios.com. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Eingang der Erklärung beim Anbieter.
§ 7 Übertragung des Trainingsplatzes
(1) Eine Übertragung des Trainingsplatzes auf eine Ersatzperson ist bis spätestens 14 Tage vor Trainingsbeginn nach vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter möglich, sofern die Ersatzperson die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und sich schriftlich mit den geltenden AGB einverstanden erklärt.
(2) Für die Übertragung erhebt der Anbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 250 EUR. Die Trainingsgebühr ist im Innenverhältnis zwischen der ursprünglichen Teilnehmer:in und der Ersatzperson zu regeln; gegenüber dem Anbieter haften beide als Gesamtschuldner für offene Zahlungen.
§ 8 Pflichten der Teilnehmer:in / Zulassungsvoraussetzungen / Zertifizierung
(1) Die Teilnehmer:in versichert, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen. Gesundheitliche Einschränkungen, die die Teilnahme beeinflussen können, sind dem Anbieter vor Trainingsbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
(2) Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats ist die regelmäßige aktive Teilnahme im Umfang von mindestens 90 % der Trainingseinheiten sowie das Bestehen der vorgesehenen Prüfungs- und Praxisleistungen.
(3) Wird das Training aus von der Teilnehmer:in zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Fehlzeiten) nicht erfolgreich abgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Trainingsgebühren.
(4) Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, die im Rahmen des Trainings überlassenen Materialien sowie Marken-, Urheber- und Lizenzrechte (insbesondere im Zusammenhang mit der Marke „Lagree“) zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen.
§ 9 Absage durch den Anbieter / Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist berechtigt, das Training aus wichtigem Grund (z. B. krankheitsbedingter Ausfall der Trainer:innen, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Trainingsgebühren werden in diesem Fall anteilig erstattet, soweit eine Verschiebung für die Teilnehmer:in nicht zumutbar ist.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungstatbestände greifen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
(3) Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
(4) Die Teilnahme am Training erfolgt im Übrigen auf eigene Verantwortung. Für mitgebrachte Gegenstände (Wertsachen, Garderobe etc.) übernimmt der Anbieter keine Haftung, sofern kein Verschulden des Anbieters vorliegt.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen / Persönlichkeitsrechte
(1) Während des Trainings können Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Schulungs- oder Marketingzwecken angefertigt werden. Die Aufnahmen erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmer:in (gesonderte Einwilligungserklärung).
(2) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Details regelt die separate Einwilligungserklärung und die Datenschutzerklärung.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter
https://www.cecilestudios.com/de/datenschutz
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder zur Schließung von Regelungslücken, die eine Anpassung erforderlich machen und die Teilnehmer:in dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen werden der Teilnehmer:in spätestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. In der Mitteilung werden Inhalt, Anlass und Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung dargestellt.
(3) Für Teilnehmer:in, die Verbraucher sind: Die Teilnehmer:in, die Verbraucher sind, kann den Änderungen bis zum geplanten Inkrafttreten in Textform ausdrücklich zustimmen. Erteilt die Teilnehmer:in ihre Zustimmung nicht, bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum vorgesehenen Änderungszeitpunkt ordentlich zu kündigen, sofern dem Anbieter unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien ein Festhalten am unveränderten Vertrag unzumutbar ist. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
(4) Für Teilnehmer:in, die Unternehmer sind: Sofern die Teilnehmer:in den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht, gelten die Änderungen mit Wirkung zum angekündigten Zeitpunkt als genehmigt. Hierauf wird die Teilnehmer:in in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht die Teilnehmer:in fristgemäß, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Von der Zustimmungsfiktion ausgenommen sind Änderungen, die das vertragliche Äquivalenzverhältnis wesentlich verschieben, insbesondere erhebliche Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung, sofern diese nicht bereits auf einer gesondert vereinbarten Anpassungsklausel beruhen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist die Teilnehmer:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.